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KarteDie Stadt Leipzig wird von einer Auenlandschaft europäischen Ranges (Natura 2000) durchzogen. Auch in nationalem Rahmen ist der Raum als Landschaftsschutzgebiet geschützt, Teile davon als Naturschutzgebiet.

Bestimmte Gewässerabschnitte erfordern aufgrund einer besonders empfindlichen Tier- und Pflanzenwelt speziellen Schutz. Hier gelten besondere Nutzungsregeln. Respektieren Sie die Natur. Befahren Sie nicht gekennzeichnete und abgesperrte Nebengewässer und nutzen Sie zum Anlegen nur die vorgesehenen und gekennzeichneten Stellen. Kanufahrer haben die Möglichkeit, die einzigartigen Naturabschnitte der Weißen Elster unter Einhaltung einiger Verhaltensregeln und besonderer Schutzzeiträume zu befahren. Die Regelungen zu einem saisonalem Verzicht auf das Befahren in den Naturvorrangbereichen dient dem Schutz von Natur und Landschaft. Das Einhalten ist in aller Interesse und eine Verpflichtung, die jeder Naturfreund gerne erfüllt.

Weiße Elster, Kurs 1a:

Abschnitt Befahren Kein Befahren im
besondern Schutzzeitraum
Anmerkungen
Knauthain bis
Wehr Großzschocher
Befahrung ist freigegeben 15. Februar bis 15. Mai  

Weiße Elster, Kurs 3:

Abschnitt Befahren Kein Befahren im
besondern Schutzzeitraum
Anmerkungen
Wehr Wahren bis
Einmündung der Luppe
Befahrung nur in organisierter Form 1. Januar
bis 31. Juli
z.B. vereinsgebunden oder in Gruppen über Anbieter von geführten Kanutouren
Wehr Döllnitz bis Röpzig Befahrung nur mit Sondergenehmigung Mai, Juni und September

Sondergenehmigung bei:
Wasserwanderwart/ Breitensport:
Harald Zeiler
Wilhelm-Schrader-Str. 9a, 06120 Halle
Telefon: 0345 / 770 31 85
Mobil: 0172 / 365 1623
E-Mail: zeiler-kunststoffe@gmx.de


Genehmigungen für die Weiße Elster gibt es beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Referat Naturschutz, Landschaftspflege (Referatsleiter: Dr. Thalmann), Dessauer Str. 70, 06118 Halle/Saale, Tel.: 0345/514-2600 E-Mail: uwe.thalmann@lvwa.sachsen-anhalt.de

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Referat Naturschutz, Landschaftspflege Hinweis: laut Schutzgebiets-Verordnung sind Kanu-Fahrten dort drei Werktage vorher anzuzeigen

Hinweis:
Die Regelungen zu saisonalem Befahrungsverzicht in den Naturvorrangbereichen sowie zum Verzicht auf Fahrten bei Niedrigwasser sind Selbstverpflichtungen zum Schutz von Natur und Landschaft.
Im Rahmen eines Monitorings, das begleitend zur Entwicklung der wassertouristischen Nutzung in den Schutzgebieten erfolgt, wird die Effizienz aller Regelungen überprüft. Bei veränderten Rahmenbedingungen kann nachsteuernd reagiert werden. In Bezug auf die bisherigen Selbstverpflichtungen kann dies über förmliche Anerkennungen (Unterzeichnung eines Regelbuches durch Vereine, kommerzielle Anbieter, Gebietskörperschaften) bis hin zur gesetzlichen Verankerung in naturschutz- oder wasserrechtlichen Verordnungen führen.




 
 

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