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Die wassertouristischen Anlagen (Steganlagen, Schleusen etc.) im Gewässerverbund
Leipziger Neuseenland dienen der allgemeinen touristischen Nutzung sowie der
Unterstützung des Wassersports im Bereich des Breiten- und Leistungssports. Zugleich
sollen die Anlagen zum Schutz und Erhalt der Uferbereiche beitragen, indem sie jedermann
den Zugang zu den Wasserwegen im Gewässerverbund Leipziger Neuseenland ermöglichen.
- Bitte achten Sie auf einen sorgsamen Umgang mit der Anlage.
- Jeder Nutzer der Anlage ist zur Einhaltung der Schifffahrtsbestimmungen und
Gewässerbenutzungsregeln verpflichtet.
- Grillen, Sonnenbaden, Baden, Angeln, der Umgang mit offenem Feuer im Bereich der
Anlage oder sonstige sachwidrige Nutzungen der wassertouristischen Anlage sind
untersagt.
- Das Verunreinigen der Anlage ist zu unterlassen. Abfälle sind ordnungsgemäß zu
entsorgen.
- Beim An- und Ablegen ist auf den umliegenden Verkehr Rücksicht zu nehmen.
- Bei schlechten Witterungs- und Lichtverhältnissen ist das Nutzungsverhalten den
äußeren Bedingungen anzupassen. Eine Winterwartung erfolgt nicht.
- Die Anlage darf nicht benutzt werden, wenn die Gewässerbenutzung im Fall von Hoch- oder
Niedrigwasser bzw. aus sonstigem Grund verboten ist. Die Nutzung der wassertouristischen
Anlage ist auch verboten, wenn diese sichtbar überflutet oder infolge von
Naturereignissen in ihrer Funktionsfähigkeit erkennbar eingeschränkt ist.
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