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Leipziger Neuseenland

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Die wassertouristischen Anlagen (Steganlagen, Schleusen etc.) im Gewässerverbund Leipziger Neuseenland dienen der allgemeinen touristischen Nutzung sowie der Unterstützung des Wassersports im Bereich des Breiten- und Leistungssports. Zugleich sollen die Anlagen zum Schutz und Erhalt der Uferbereiche beitragen, indem sie jedermann den Zugang zu den Wasserwegen im Gewässerverbund Leipziger Neuseenland ermöglichen.
  1. Bitte achten Sie auf einen sorgsamen Umgang mit der Anlage.
  2. Jeder Nutzer der Anlage ist zur Einhaltung der Schifffahrtsbestimmungen und Gewässerbenutzungsregeln verpflichtet.
  3. Grillen, Sonnenbaden, Baden, Angeln, der Umgang mit offenem Feuer im Bereich der Anlage oder sonstige sachwidrige Nutzungen der wassertouristischen Anlage sind untersagt.
  4. Das Verunreinigen der Anlage ist zu unterlassen. Abfälle sind ordnungsgemäß zu entsorgen.
  5. Beim An- und Ablegen ist auf den umliegenden Verkehr Rücksicht zu nehmen.
  6. Bei schlechten Witterungs- und Lichtverhältnissen ist das Nutzungsverhalten den äußeren Bedingungen anzupassen. Eine Winterwartung erfolgt nicht.
  7. Die Anlage darf nicht benutzt werden, wenn die Gewässerbenutzung im Fall von Hoch- oder Niedrigwasser bzw. aus sonstigem Grund verboten ist. Die Nutzung der wassertouristischen Anlage ist auch verboten, wenn diese sichtbar überflutet oder infolge von Naturereignissen in ihrer Funktionsfähigkeit erkennbar eingeschränkt ist.


 
 

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