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Die motorbetriebene Schiff- und Floßfahrt ist nur mit einer
wasserrechtlichen Genehmigung möglich. Eine entsprechende Genehmigung
kann bei den zuständigen Wasserbehörden der Stadt Leipzig und
den Landratsämtern eingeholt werden. Das Antragsformular
steht als Download zur Verfügung.
Stadt Leipzig, Amt für
Umweltschutz,
Prager Straße 118 - 136 (Haus A), 04317 Leipzig, 0341 / 123 3409
Landratsamt Landkreis Leipzig, Umweltamt,
Karl-Marx-Str. 22
(Haus 3), 04668 Grimma, 03437 / 984 191
Landratsamt Landkreis Nordsachsen, Umweltamt,
04855 Torgau
(Postanschrift), 03421 / 663 4101
Im wasserrechtlichen
Genehmigungsverfahren ist insbesondere der Besorgnisgrundsatz
gemäß 1a Wasserhaushaltsgesetz zu beachten, wonach die Gewässer
als Bestandteil des Naturhaushaltes und als Lebensraum für
Tiere und Pflanzen zu sichern sind. Das bedeutet, dass der
Betrieb von Motorbooten auf relativ kleinen und wasserwirtschaftlich
sensiblen Gewässern, die oft im Landschaftsschutzgebiet liegen,
Begrenzungen unterliegt, um deren Erholungs- und Freizeitwert
so wenig wie möglich zu mindern.
Zum Schutz der empfindlichen Ökosysteme der Fluss- und Seenlandschaft
wurde das umweltfreundliche LeipzigBoot in zwei Bootstypen
entwickelt. Nach einer erfolgreichen Testphase und mit einer
Übergangsregelung für den Bootsbestand werden zukünftig wasserrechtliche
Genehmigungen nur für Motorboote erteilt, die die Typenkriterien
des LeipzigBoots erfüllen.
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