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Die motorbetriebene Schiff- und Floßfahrt ist nur mit einer wasserrechtlichen Genehmigung möglich. Eine entsprechende Genehmigung kann bei den zuständigen Wasserbehörden der Stadt Leipzig und den Landratsämtern eingeholt werden. Das Antragsformular steht als Download zur Verfügung.

Stadt Leipzig, Amt für Umweltschutz,
Prager Straße 118 - 136 (Haus A), 04317 Leipzig, 0341 / 123 3409

Landratsamt Landkreis Leipzig, Umweltamt,
Karl-Marx-Str. 22 (Haus 3), 04668 Grimma, 03437 / 984 191

Landratsamt Landkreis Nordsachsen, Umweltamt,
04855 Torgau (Postanschrift), 03421 / 663 4101

Im wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren ist insbesondere der Besorgnisgrundsatz gemäß 1a Wasserhaushaltsgesetz zu beachten, wonach die Gewässer als Bestandteil des Naturhaushaltes und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen zu sichern sind. Das bedeutet, dass der Betrieb von Motorbooten auf relativ kleinen und wasserwirtschaftlich sensiblen Gewässern, die oft im Landschaftsschutzgebiet liegen, Begrenzungen unterliegt, um deren Erholungs- und Freizeitwert so wenig wie möglich zu mindern.

Zum Schutz der empfindlichen Ökosysteme der Fluss- und Seenlandschaft wurde das umweltfreundliche LeipzigBoot in zwei Bootstypen entwickelt. Nach einer erfolgreichen Testphase und mit einer Übergangsregelung für den Bootsbestand werden zukünftig wasserrechtliche Genehmigungen nur für Motorboote erteilt, die die Typenkriterien des LeipzigBoots erfüllen.

 
 

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