
Bootstour sorgfältig planen
Beachten Sie die Befahrbarkeit der Gewässer für unterschiedliche
Bootstypen. Gekennzeichnete und abgesperrte Nebengewässer dürfen
nicht befahren werden.
Über
Gefahren informieren
Die Benutzung der Gewässer erfolgt auf eigene Gefahr. Bitte legen
Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit eine Schwimmweste an. Bitte beachten
Sie weiterhin das Rechtsfahrgebot auf allen Gewässern und die
Hinweise zum Bedienen der Schleusen. Haben Sie ein besonderes
Augenmerk auf die Strömungsverhältnisse in der Nähe von Wehren
und Staustufen. Halten Sie hierzu Ihrer eigenen Sicherheit immer
genügend Abstand.
Gewässerinformationen
einholen
Informieren Sie sich vor Beginn einer Bootsfahrt über die Bedingungen
und Verhältnisse auf den Gewässern. Informationen über Hochwasserwarnungen
und Wasserstände können im Internet unter Landeshochwasserzentrum und
auf der interaktiven Kurskarte,
beim Amt für Umweltschutz der Stadt Leipzig, den Landratsämtern
und bei Verleihstellen eingeholt werden. Bei Hochwasserführung
der Gewässer, bei unsichtigem Wetter oder Sturm ist zur eigenen
Sicherheit auf eine Bootsfahrt zu verzichten bzw. diese umgehend
abzubrechen. Am Palmengartenwehr erfolgt bei erhöhter Wasserführung
eine besondere Warnung durch einen roten Ball, der am Gebäude
über dem Mittelpfeiler weithin sichtbar ist. Auch auf das Befahren
der Gewässer bei Niedrigwasserständen (< 30 cm für muskelgetriebene
Boote und < 60 cm für Motorboote) ist nicht nur aus Gründen
des Naturschutzes und der Gewässerökologie, sondern auch zu Ihrer
eigenen Sicherheit zu verzichten.
Was
Kanuten wissen müssen
Alle Kurse des Touristischen Gewässerverbundes sind für Kanuten
befahrbar. Beachten Sie jedoch die besonderen Regelungen zum
Schutz der Natur auf einigen Abschnitten der Weißen Elster.
Was
Motorbootsnutzer wissen müssen
Motorbootverkehr ist auf Abschnitten der Weißen Elster und der
Pleiße, dem Elster- und Pleißeflutbett, dem Karl-Heine-Kanal,
im Lindenauer Hafen, und auch auf bestimmten Verbindungskanälen
zwischen den Seen möglich. Die motorgetriebene Schiff- und Floßfahrt
ist nur mit Genehmigung möglich. Eingeholt werden kann diese
bei den zuständigen Wasserbehörden der Stadt Leipzig und der
Landratsämter. Geben Sie bitte acht, dass Sie beim Motorbootfahren
die Sportausübung der zahlreichen organisierten Ruderer und Kanuten
sowie der erholungssuchenden Bürger nicht beeinträchtigen.
Anlege-
und Einsetzstellen nutzen
Nutzen Sie die eigens dafür vorgesehenen und gekennzeichneten
Plätze. Meiden Sie die empfindlichen Uferzonen mit Röhrichten,
Uferstauden, feuchten Wiesen und dichten Ufergehölzen, um nicht
in den Lebensraum von Vögeln, Kleintieren und Pflanzen einzudringen.
Tiere
und Pflanzen schützen
Halten Sie vor allem in naturnahen Gewässerabschnitten einen
ausreichenden Abstand zum Ufer, um Störungen der Tier- und Pflanzenwelt
zu vermeiden.
Saisonzeiten
beim Befahren der Weißen Elster einhalten
Damit eine Nutzung der Weißen Elster im Einklang mit der Natur
stattfinden kann, ist für den Abschnitt zwischen Knauthain und
Wehr Großzschocher im Zeitraum von 15. Februar bis 15. Mai auf
eine Befahrung zu verzichten. Unterhalb der Einstiegsstelle des
TSV 1893 Leipzig-Wahren gilt es, das Gebot der Befahrung in geführten
Gruppen ab 1. August eines jeden Jahres zu beachten.
Begrenzungen
der Fahrgeschwindigkeiten einhalten
Beachten Sie bei Motorbootfahrten die generelle Geschwindigkeitsbegrenzung
auf den Fließgewässern, Kanälen und Mühlgräben von 5 km/h. Auf
der Weißen Elster zwischen Pistorissteg und Palmengartenwehr
sowie auf dem Elster- und Pleißeflutbett und auf den Tagebauseen
beträgt die Höchstgeschwindigkeit 10 km/h.
Auf
Natur und Mitmenschen Rücksicht nehmen
Bitte nehmen Sie generell Rücksicht auf die Natur und Ihre Mitmenschen,
fahren Sie vor allem in den naturnahen Abschnitten der Fließgewässer
nicht in größeren Gruppen und vermeiden Sie unnötigen Lärm. Ebenso
ist das Befahren der Badebereiche der Seen und anderer Stellen,
die durch Bojen gekennzeichnet sind (z. Bsp. im Südbereich des
Cospudener Sees), nicht erlaubt.
Hinweis:
Die Regelungen zu saisonalem Befahrungsverzicht in den
Naturvorrangbereichen sowie zum Verzicht auf Fahrten bei Niedrigwasser
sind Selbstverpflichtungen zum Schutz von Natur und Landschaft.
Im Rahmen eines Monitorings, das begleitend zur Entwicklung der
wassertouristischen Nutzung in den Schutzgebieten erfolgt, wird
die Effizienz aller Regelungen überprüft. Bei veränderten Rahmenbedingungen
kann nachsteuernd reagiert werden. In Bezug auf die bisherigen
Selbstverpflichtungen kann dies über förmliche Anerkennungen
(Unterzeichnung eines Regelbuches durch Vereine, kommerzielle
Anbieter, Gebietskörperschaften) bis hin zur gesetzlichen Verankerung
in naturschutz- oder wasserrechtlichen Verordnungen führen.

Foto: Stephan Flad / ALL-on-SEA
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