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Eisvogel – Foto: Fotolia |
Die Planungen zum Touristischen Gewässerverbund Leipziger
Neuseenland sind das Ergebnis einer beispielhaften regionalen
Zusammenarbeit. Der Grüne Ring Leipzig als regionaler freiwilliger
Zusammenschluss aus zwei Landkreisen, der Stadt Leipzig und
11 weiteren Umlandgemeinden bot hierfür die ideale Plattform.
Aufgrund der vielen Einzelprojekte, aus denen sich das Gesamtprojekt
zusammensetzt, und der schrittweisen Entwicklung bedurfte es
einer abgestimmten Planung, in die Gemeinden, die Stadt Leipzig,
die Landkreise und die zahlreichen weiteren Akteure wie die
Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbauverwaltungsgesellschaft
mbH (LMBV), die Landestalsperrenverwaltung Sachsen (LTV) aber
auch Sportvereine, Naturschutz- und Tourismusverbände sowie
die Wirtschaft einzubinden waren. Das Ergebnis ist der abgestimmte
Leitplan „Wassertouristisches Nutzungskonzept Region Leipzig“
(WTNK). Auf der Grundlage dieses Leitplanes werden die erforderlichen
Maßnahmen für den Gewässerverbund abgeleitet, koordiniert und
abgestimmt. Eine Steuerungsgruppe aus Entscheidungsträgern der
Politik und der Verwaltung sorgt für eine zügige Umsetzung der
Einzelmaßnahmen, der Zweckverband Kommunales Forum Südraum Leipzig
fungiert als zentraler Betreiber der wassertouristischen Anlagen.
Die Umweltverträglichkeit war bei der Projektentwicklung ein
integraler Planungsbestandteil. Planungsansatz war es, den Touristischen
Gewässerverbund mit seinen baulichen Maßnahmen und Kursen im
Rahmen der Verträglichkeitsuntersuchungen abgestimmt zu definieren,
um negative Wirkungen von Beginn an zu minimieren.

Beispiel für die naturschutzfachlichen Verträglichkeitsuntersuchungen
(Brutvogelvorkommen und Naturraumempfindlichkeiten) Pläne: bgmr
Die Verträglichkeitsuntersuchungen bezogen sich naturschutzfachlich
schwerpunktmäßig auf das kohärente europäische Schutzgebietssystem
Natura 2000, da der Leipziger Auwald als Fauna-Flora-Habitat-
und Vogelschutzgebiet geschützt ist. Gewässerökologisch wurde
für die Fließgewässer die Verträglichkeit des Konzeptes mit
den Zielsetzungen der EU-Wasserrahmenrichtlinie beurteilt und
es wurde geprüft, inwieweit die Gewässer für die geplanten Bootsnutzungen
geeignet sind. Im Ergebnis der Untersuchungen ist eine wassertouristische
Nutzung auf über 80% der Fließgewässer ohne erhebliche Beeinträchtigungen
der Natur möglich. Für einige Fließgewässerabschnitte werden
Reglementierungen, darunter auch das Einhalten des Verzichts
auf Befahrung während der besondern Schutzzeiträume, erforderlich.

Fließgeschwindigkeitsverteilung Pleiße
(Trachenauer bis
Connewitzer Wehr) Abbildung: Ecosystem
Saxonia
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Gewässerökologisch ist die Begrenzung der Emissionen für Motorboote
von Bedeutung. Die Entwicklung des LeipzigBoots ist eine Konsequenz
aus diesen Anforderungen. Für einzelne Seen ist aufgrund der
bergbaulichen Vornutzung eine Tendenz zur Versauerung festgestellt
oder prognostiziert worden. Ein durch den Sanierungsträger LMBV
entwickeltes Grundsanierungs- und Nachsorgekonzept zur Neutralisation
sorgt für eine stabile Wasserqualität und damit für die Einhaltung
der Qualitätsstandards zur Badenutzung bzw. zur Wassereinleitung
in die Vorfluter. Um unvorhersehbaren Beeinträchtigungen in
wertvollen Naturräumen vorbeugen zu können, wird begleitend
zur Entwicklung der wassertouristischen Nutzung ein Monitoring
durchgeführt. Insgesamt wurde durch den integrativen und transparenten
Planungsansatz ein von allen Beteiligten akzeptierter Rahmen
des Machbaren geschaffen und frühzeitig Planungssicherheit hergestellt.
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